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Bis zu 5.000 € Schadensersatz gefordert

Meta sammelt Daten auf anderen Websites.

Ein Einkauf oder eine Suche im Internet kann Daten bei Meta hinterlassen. Die Verbandsklage fordert eine Entschädigung und soll unerlaubte Datensammlung stoppen.

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Quelle: ZDF „Volle Kanne“, 17.11.2025 · Ausschnitt ab 1:13 · Original ansehen ↗
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Anmeldungen · Stand Juli 2026
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Bis zu 5.000 €
Schadensersatz gefordert

01 — Die Faktenlage

Wie Websites Daten an Meta senden

Viele Websites nutzen Metas technische Dienste, die Meta Business Tools, um Besuche, Suchbegriffe oder Käufe zu melden und einem Facebook- oder Instagram-Konto zuzuordnen. Die Klage richtet sich gegen die Datenerhebung ohne wirksame Einwilligung.

Beispiel einer Datenübermittlung

02 — Ihre Ansprüche

Was die Verbandsklage erreichen soll

AuskunftMeta soll offenlegen, welche Daten über Sie gesammelt und an wen sie weitergegeben wurden.
Schadensersatzbis zu 5.000 € gefordertFür den Verlust der Kontrolle über persönliche Daten. Ob und wie viel Entschädigung erreicht wird, ist noch offen.
LöschungRechtswidrig erhobene Daten sollen gelöscht werden.
UnterlassungMeta soll die beanstandete Datensammlung stoppen.

Finanzierung

Kostenlose
Anmeldung

Die Anmeldung ist kostenlos. Der Prozessfinanzierer übernimmt die Verfahrenskosten und erhält bei Erfolg grundsätzlich 9,5 % der tatsächlich erzielten Entschädigung, auch bei einem Vergleich. Scheitert die Klage, entstehen Ihnen keine Verfahrenskosten.

Die Kanzlei meldet sich, falls Ihre Mitwirkung erforderlich ist.
Eine Rechtsschutzversicherung ist nicht erforderlich.

Wer hinter der Verbandsklage steht

Öffnen Sie die Einträge für weitere Informationen.

Der VSV macht mit der Verbandsklage (umgangssprachlich Sammelklage) Ansprüche vieler Betroffener geltend. Zuständig ist das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg, Az. 11 VKl 1/25.

Die Kanzlei aus Berlin übernimmt die rechtliche Vertretung und den Schriftverkehr mit Meta. Sie prüft Ihre Anmeldung und meldet sich, wenn Angaben oder Unterlagen fehlen.

Padronus ist der Prozessfinanzierer der Verbandsklage.

03 — Urteile aus Einzelverfahren

Was Gerichte bereits entschieden haben

Zahlreiche Oberlandesgerichte haben Schadensersatz zugesprochen. Rund 80 Prozent der Gerichte verurteilen Meta, etwa 20 Prozent weisen die Klagen ab. Hier sehen Sie eine Auswahl früherer Einzelurteile.

750 € – 3.000 €je Person in dieser Auswahl

Revision im Urteil nicht zugelassen

OLG Dresden

Urteil vom 03.02.2026

Zugesprochen

1.500 €

Aktenzeichen

4 U 292/25

Rechtskräftig

OLG Naumburg

Urteil vom 05.02.2026

Zugesprochen

1.200 € / 1.250 €

Aktenzeichen

9 U 124/24 · 9 U 44/25

Revision im Urteil zugelassen

OLG Jena

Urteil vom 02.03.2026

Zugesprochen

3.000 €

Aktenzeichen

3 U 31/25

Revision im Urteil zugelassen

OLG München

Urteil vom 18.12.2025

Zugesprochen

750 €

Aktenzeichen

14 U 2300/25 e

OLG Hamm

Urteil vom 11.06.2025

Zugesprochen

1.500 €

Aktenzeichen

I-4 U 120/24

04 — Anmeldung

So melden Sie sich online an

01Angaben machen Im Formular machen Sie Angaben zu Ihrer Person, Ihrer Adresse und Ihren Facebook- oder Instagram-Konten.
02Digital unterschreiben Sie lesen die Vollmacht und die Vereinbarung zur Prozessfinanzierung und unterschreiben beide digital.
03Prüfung durch die Kanzlei Die Kanzlei prüft Ihre Angaben und meldet sich, falls etwas fehlt.

Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen

Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung ist nicht erforderlich. Übernimmt Ihre Versicherung die anwaltlichen Kosten für die Anmeldung im Klageregister und die fortlaufende Beratung, sinkt die Erfolgsbeteiligung laut Finanzierungsvereinbarung auf 5 %. Die Kanzlei klärt die Deckung.

Muss ich persönlich vor Gericht?

Die Kanzlei führt das Verfahren. Ob Ihre Mitwirkung oder ein Gerichtstermin nötig wird, hängt vom Einzelfall ab. Die Kanzlei informiert Sie, wenn etwas zu tun ist.

Reicht ein Konto bei WhatsApp?

Nein. Die Klage betrifft Personen mit einem Konto bei Facebook oder Instagram und richtet sich gegen die Datenerhebung auf fremden Websites und in fremden Apps. WhatsApp ist nicht Teil des Verfahrens.

Kann ich mit gelöschtem Konto teilnehmen?

Auch ein früheres Facebook- oder Instagram-Konto kann infrage kommen. Geben Sie im Formular Ihren Nutzungszeitraum an; die Kanzlei prüft Ihre Angaben. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Deutschland.

Geht es um das Datenleck 2021?

Nein. Diese Klage betrifft Datenübermittlungen von anderen Websites und Apps über die Meta Business Tools. Das Datenleck von 2021 gehört zu anderen Verfahren.

Was bedeutet Revision beim Bundesgerichtshof?

Bei einer Revision prüft der Bundesgerichtshof ein Urteil auf Rechtsfehler. Er kann ein Urteil bestätigen, aufheben oder zur erneuten Entscheidung an das vorherige Gericht zurückverweisen. Eine Zulassung bedeutet nicht automatisch, dass eine Revision eingelegt wurde.

Bis wann kann ich mich anmelden?

Eine Anmeldung zum Verbandsklageregister ist bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung möglich. Wann die mündliche Verhandlung stattfindet, steht noch nicht fest. Über diese Seite nehmen wir Anmeldungen bis etwa vier Wochen vor dem Ende der Anmeldefrist entgegen.

Kann ich mich auch selbst anmelden?

Ja. Es ist auch möglich, sich selbst beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anzumelden. Das Klageregister ist seit dem 24.11.2025 eröffnet. Das BfJ stellt auf seiner Webseite Formulare für Anmeldung, Abmeldung und Änderungen zur Verfügung. Auch für Selbstanmelder sind 9,5 % des Ertrages dem Prozessfinanzierer Padronus versprochen, weil dies bereits Gegenstand der Klageanträge ist. Über diese Seite übernimmt die Kanzlei BK Baumeister & Kollegen die Anmeldung für Sie und berät Sie während des Verfahrens. Wenn Sie die Kanzlei beauftragt haben, melden Sie sich bitte nicht zusätzlich selbst an.

Kann ich meine Anmeldung zurücknehmen?

Ja, bis zum Ablauf der Anmeldefrist können Sie die Anmeldung kostenfrei wieder zurücknehmen. Vollmacht und Finanzierungsvereinbarung bleiben davon unberührt; für sie gelten eigene Bedingungen und Widerrufsrechte. Wenden Sie sich dazu an die Kanzlei.

Kann ich teilnehmen, wenn ich meine Ansprüche an einen Rechtsdienstleister verkauft habe?

Nein. Derzeit bieten Rechtsdienstleister (z. B. Privacy ReClaim) Nutzern von Facebook und Instagram an, ihnen ihre Rechte für etwa 50 Euro abzukaufen. Wer seine Rechte an einen Rechtsdienstleister abgetreten hat, kann nicht mehr an der Verbandsklage gegen Meta teilnehmen.

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Halten Sie Ihre persönlichen Angaben und die Informationen zu Ihren Facebook- oder Instagram-Konten bereit. Vollmacht und Finanzierungsvereinbarung unterschreiben Sie direkt im Formular.

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