Revision im Urteil nicht zugelassen
OLG Dresden
Urteil vom 03.02.2026
Zugesprochen
1.500 €
Aktenzeichen
4 U 292/25
Bis zu 5.000 € Schadensersatz gefordert
Ein Einkauf oder eine Suche im Internet kann Daten bei Meta hinterlassen. Die Verbandsklage fordert eine Entschädigung und soll unerlaubte Datensammlung stoppen.
Quelle: ZDF „Volle Kanne“, 17.11.2025 · Ausschnitt ab 1:13 · Original ansehen ↗
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Das berichten die Medien
Wörtliche Zitate aus den verlinkten Beiträgen. Kein Betrag ist garantiert.
01 — Die Faktenlage
Viele Websites nutzen Metas technische Dienste, die Meta Business Tools, um Besuche, Suchbegriffe oder Käufe zu melden und einem Facebook- oder Instagram-Konto zuzuordnen. Die Klage richtet sich gegen die Datenerhebung ohne wirksame Einwilligung.
Beispiel einer Datenübermittlung
02 — Ihre Ansprüche
Finanzierung
Kostenlose
Anmeldung
Die Anmeldung ist kostenlos. Der Prozessfinanzierer übernimmt die Verfahrenskosten und erhält bei Erfolg grundsätzlich 9,5 % der tatsächlich erzielten Entschädigung, auch bei einem Vergleich. Scheitert die Klage, entstehen Ihnen keine Verfahrenskosten.
Öffnen Sie die Einträge für weitere Informationen.
Der VSV macht mit der Verbandsklage (umgangssprachlich Sammelklage) Ansprüche vieler Betroffener geltend. Zuständig ist das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg, Az. 11 VKl 1/25.
Die Kanzlei aus Berlin übernimmt die rechtliche Vertretung und den Schriftverkehr mit Meta. Sie prüft Ihre Anmeldung und meldet sich, wenn Angaben oder Unterlagen fehlen.
Padronus ist der Prozessfinanzierer der Verbandsklage.
03 — Urteile aus Einzelverfahren
Zahlreiche Oberlandesgerichte haben Schadensersatz zugesprochen. Rund 80 Prozent der Gerichte verurteilen Meta, etwa 20 Prozent weisen die Klagen ab. Hier sehen Sie eine Auswahl früherer Einzelurteile.
04 — Anmeldung
Eine Rechtsschutzversicherung ist nicht erforderlich. Übernimmt Ihre Versicherung die anwaltlichen Kosten für die Anmeldung im Klageregister und die fortlaufende Beratung, sinkt die Erfolgsbeteiligung laut Finanzierungsvereinbarung auf 5 %. Die Kanzlei klärt die Deckung.
Die Kanzlei führt das Verfahren. Ob Ihre Mitwirkung oder ein Gerichtstermin nötig wird, hängt vom Einzelfall ab. Die Kanzlei informiert Sie, wenn etwas zu tun ist.
Nein. Die Klage betrifft Personen mit einem Konto bei Facebook oder Instagram und richtet sich gegen die Datenerhebung auf fremden Websites und in fremden Apps. WhatsApp ist nicht Teil des Verfahrens.
Auch ein früheres Facebook- oder Instagram-Konto kann infrage kommen. Geben Sie im Formular Ihren Nutzungszeitraum an; die Kanzlei prüft Ihre Angaben. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Deutschland.
Nein. Diese Klage betrifft Datenübermittlungen von anderen Websites und Apps über die Meta Business Tools. Das Datenleck von 2021 gehört zu anderen Verfahren.
Bei einer Revision prüft der Bundesgerichtshof ein Urteil auf Rechtsfehler. Er kann ein Urteil bestätigen, aufheben oder zur erneuten Entscheidung an das vorherige Gericht zurückverweisen. Eine Zulassung bedeutet nicht automatisch, dass eine Revision eingelegt wurde.
Eine Anmeldung zum Verbandsklageregister ist bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung möglich. Wann die mündliche Verhandlung stattfindet, steht noch nicht fest. Über diese Seite nehmen wir Anmeldungen bis etwa vier Wochen vor dem Ende der Anmeldefrist entgegen.
Ja. Es ist auch möglich, sich selbst beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anzumelden. Das Klageregister ist seit dem 24.11.2025 eröffnet. Das BfJ stellt auf seiner Webseite Formulare für Anmeldung, Abmeldung und Änderungen zur Verfügung. Auch für Selbstanmelder sind 9,5 % des Ertrages dem Prozessfinanzierer Padronus versprochen, weil dies bereits Gegenstand der Klageanträge ist. Über diese Seite übernimmt die Kanzlei BK Baumeister & Kollegen die Anmeldung für Sie und berät Sie während des Verfahrens. Wenn Sie die Kanzlei beauftragt haben, melden Sie sich bitte nicht zusätzlich selbst an.
Ja, bis zum Ablauf der Anmeldefrist können Sie die Anmeldung kostenfrei wieder zurücknehmen. Vollmacht und Finanzierungsvereinbarung bleiben davon unberührt; für sie gelten eigene Bedingungen und Widerrufsrechte. Wenden Sie sich dazu an die Kanzlei.
Nein. Derzeit bieten Rechtsdienstleister (z. B. Privacy ReClaim) Nutzern von Facebook und Instagram an, ihnen ihre Rechte für etwa 50 Euro abzukaufen. Wer seine Rechte an einen Rechtsdienstleister abgetreten hat, kann nicht mehr an der Verbandsklage gegen Meta teilnehmen.
Anmeldung
Halten Sie Ihre persönlichen Angaben und die Informationen zu Ihren Facebook- oder Instagram-Konten bereit. Vollmacht und Finanzierungsvereinbarung unterschreiben Sie direkt im Formular.
Über Anmeldungen · Stand Juli 2026